Junge Frau umarmt rotes Herz, symbolisiert Unterstützung für lokale Projekte in Willich

Teilnahmebedingungen zum Onlinewettbewerb

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs ist die Stadtwerke Willich GmbH, Gießerallee 24, 47877 Willich, vertreten durch Geschäftsführer: Tafil Pufja, Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Paul Schrömbges, Handelsregister: Amtsgericht Krefeld HRB 988, Kontakt: Telefon: 02154 4702-0 (nachfolgend „stw“ genannt).

2. Teilnehmer

  1. 2.1Die Teilnehmer akzeptieren diese Teilnahmebedingungen.
  2. 2.2Teilnahmeberechtigt sind alle Bildungsträger, Kulturveranstalter, Vereine, Stiftungen und sonstige Institutionen mit Sitz im Stadtgebiet Willich (kurz „Teilnehmer“).
  3. 2.3Teilnehmer werden in die Kategorien Sport, Heimat und Kultur, Bildung und Soziales aufgeteilt.
  4. 2.4In der Kategorie Sport können sich bewerben:
    Sportvereine – Durchführung von einmaligen Sportereignissen – Ehrungen von Sportlern
  5. 2.5In der Kategorie Bildung und Soziales können sich bewerben:
    Kindergärten – Kindertagesstätten – Schulen – Fördervereine – Seniorenheime – Angebote für Menschen mit Einschränkungen – Familienzentren
  6. 2.6In der Kategorie Heimat und Kultur können sich bewerben:
    Kirchengemeinden – Bürgervereine – Chöre – Kunstveranstalter – Kulturstiftungen
  7. 2.7Ausgeschlossen von der Teilnahme sind politische Vereine und Parteien sowie nationalsozialistische und fremdenfeindliche Interessengemeinschaften und Vereinigungen.
    Mitarbeiter der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige sind ebenfalls ausgeschlossen.
  8. 2.8Die Kosten für die Durchführung des Onlinevotings trägt die stw. Die Teilnahme an der Onlinebewerbung erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Websites der stw tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einem bestehenden Vertragsverhältnis mit der stw. Zur Teilnahme an der Aktion müssen die Personen- und Institutionsangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. Jeder Teilnehmer kann nur im Namen der Institution teilnehmen.

3. Teilnahmezeitraum

  1. 3.1Die Bewerbungsphase startet am 01.09.2024 um 00:00 Uhr und endet am 30.01.2025 um 23:59 Uhr.
  2. 3.2Die Abstimmungsphase beginnt am 01.02.2025 um 00:00 Uhr und endet am 07.03.2025 um 23:59 Uhr.

4. Umfang, Art und Inhalt der Bewerbung

  1. 4.1Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal bewerben und am Wettbewerb teilnehmen.
  2. 4.2Ansprüche aus der Bewerbung sind nicht auf Dritte übertragbar.
  3. 4.3In der Bewerbung hat der Teilnehmer folgende Angaben mitzuteilen:
    1. 4.3.1Kontaktdaten: Name, Adresse, Anzahl der Mitglieder des Vereins / der Initiative sowie Ansprechpartner mit Vornamen, Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
    2. 4.3.2Projektbeschreibung: Die Bewerbung beinhaltet den Projektnamen, eine Kurzbeschreibung des Projektes sowie die vorgesehene Verwendung der Fördergelder im Falles eines Gewinnes. Zusätzlich können bis zu vier Fotos (.jpg oder .png, max. 2 MB) und ein Video (YouTube) hochgeladen werden. Ein Foto muss hochgeladen werden.
    3. 4.3.3Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte des Bildes und der Beschreibung an die stw übertragen. Weiterhin wird der stw das uneingeschränkte Recht eingeräumt, das zur Verfügung gestellte Bild und die Beschreibung unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

5. Bewerbungsphase und Prüfung der eingereichten Unterlagen

  1. 5.1Zur Teilnahme reicht der Teilnehmer eine Onlinebewerbung über sein Projekt einschließlich eines Bildes und der realen Kontaktdaten (Name des Teilnehmers, Name des Ansprechpartners, Anschrift, E-Mail und Telefon- oder Mobilfunknummer) über das zugehörige Anmeldeformular, welches unter den ausgewiesenen Internetlinks jeweils abgerufen werden kann, ein. Hierbei ist der Teilnehmer verpflichtet, sich einmalig zu registrieren.
  2. 5.2Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung durch die stw auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen geprüft. Die stw behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder aus sonstigem wichtigem Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. von dieser auszuschließen.
  3. 5.3Die Freischaltung der geprüften Bewerbungsunterlagen und der Projektvorstellungen erfolgt an Arbeitstagen innerhalb von 60 Stunden nach Bewerbungseingang (Upload). Der Teilnehmer überzeugt sich nach dieser Frist von der korrekten Darstellung seines Projektes. Eine Mehrfachteilnahme im Sinne der Bewerbung mehrerer Projekte des gleichen Teilnehmers ist nicht zulässig.
  4. 5.4Bewerbungen, die nach Ende der Bewerbungsphase eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die stw empfiehlt allen Teilnehmern, die Bewerbung frühzeitig einzureichen.

6. Leistungen des Sponsoringnehmers

  1. 6.1Auf dem Anmeldeformular kann der Teilnehmer Leistungen im Rahmen des Sponsorings für den Fall eines Gewinns ankreuzen. Es können maximal sechs Gegenleistungen angekreuzt werden.: Diese Leistungen werden gesondert belohnt:
    Präsentiert der Gewinner der Aktion diese im Internet auf der eigenen Webseite und verlinkt diese Seite mit der Seite der stw und/oder hängt der Gewinner ein Stadtwerke Banner während der Veranstaltung/im Rahmen der Aktion auf, erhält die Institution dafür zehn Stimmen auf seinem Abstimmkonto gutgeschrieben.
    Bildet der Gewinner auf Plakaten-/Flyer-Ankündigungen mindestens das aktuelle Logo der stw oder eine Anzeige ab und/oder erwähnt der Gewinner die stw in seiner Social Media Arbeit, erhält die Institution dafür zwanzig Stimmen auf seinem Abstimmungskonto gutgeschrieben.
    Betreibt der Teilnehmer vor und nach der Veranstaltung/Aktion eine intensive Pressearbeit und erwähnt in dieser die stw und/oder schaltet Anzeigen der stw in Programmheften, in der Presse oder in digitalen Bannern, erhält die Institution dafür dreißig Stimmen gutgeschrieben.
  2. 6.2Der Teilnehmer, der das Projekt einreicht, ist verantwortlich für die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen. Die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen wird von Seiten der stw geprüft. Es gelten die Bestimmungen in Ziffer 10!
  3. 6.3Die zusätzlichen Stimmen werden aufgrund der angekreuzten Leistungen automatisch vom Programm berücksichtigt und dem Abstimmungskonto gutgeschrieben.

7. Darstellung des Teilnehmers auf der Website nach Zulassung der Bewerbung

  1. 7.1Auf der Wettbewerbsseite erfolgt eine Vorstellung des jeweils vom Teilnehmer eingereichten Projektes mithilfe von Bildern und einer textlichen Zusammenfassung. Diese stellt der Teilnehmer stw zur Darstellung auf der Website zur Verfügung.
  2. 7.2Dem Teilnehmer wird ein Link auf der stw-Website (Landingpage) genannt, um Mitglieder, Freunde und Bekannte zum Abstimmen zu mobilisieren. Der Teilnehmer beschreibt in einer Kurzbewerbung (max. 1.000 Zeichen) das geplante Projekt. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, welches Projekt, Fest oder Event gefördert werden soll und durch welches Engagement die Institution zum sportlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Leben in der Stadt Willich beiträgt. Der Teilnehmer ist für den Inhalt und die Darstellung verantwortlich. Die stw überprüft weder die genannten Eventdaten noch den Inhalt der Projektbeschreibung.
  3. 7.3Die Verwendung von geschützten Inhalten ist nicht zulässig und das Urheberrecht ist vom Teilnehmer vollumfänglich einzuhalten. Bilder mit politischen, kommerziellen, sexistischen oder menschenverachtenden Inhalten werden nicht zugelassen. Der Teilnehmer versichert, alle Rechte am Foto uneingeschränkt zu besitzen und keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
  4. 7.4Das Risiko für den Verlust der Bewerbung oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Onlineübertragung trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer stellt stw von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung seitens der stw ist ausgeschlossen.
  5. 7.5Des Weiteren gestattet der Teilnehmer der stw, sein Logo auf der stw-Webseite hochzuladen und abzubilden.

8. Abstimmungsphase

  1. 8.1Die Ermittlung der Gewinner unter den Teilnehmern erfolgt durch eine Abstimmung. Nach Ablauf der Abstimmungsfrist werden die abgegebenen Stimmen gezählt. Die Projekte – in der jeweiligen Kategorie (Sport, Heimat und Kultur, Bildung und Soziales) – mit den meisten Stimmen gewinnen das ausgelobte Preisgeld für den ersten, zweiten oder dritten Platz (gemäß den Angaben in Ziffer 9). Wird im Zuge der Stimmauszählung eine Stimmgleichheit festgestellt, werden die Preisgelder in gleichen Teilen unter den jeweils gleich platzierten Teilnehmern aufgeteilt.
  2. 8.2Die Abstimmung ist nur online auf der Wettbewerbsseite möglich und erfolgt über die Internetseite stw-wunscherfueller.de der stw. Jede natürliche Person darf nur einmal abstimmen.
  3. 8.3Bei der Abstimmung gibt die natürliche Person ihren Namen, Vornamen und ihre E-Mail-Adresse an. Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und wird ausschließlich zur Stimmabgabe benötigt. Sie wird von der stw weder zu Werbezwecken verwendet noch an Dritte weitergegeben.
    Sofern der Verdacht besteht, dass die von der abstimmenden Person angegebenen Daten der E-Mail-Adresse nur zum Zweck der Teilnahme an der Abstimmung angelegt wurden bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurden bzw. diese Person mit ihrer E-Mail-Adresse nicht selbst abgestimmt hat, kann die stw ohne Ankündigung während des Abstimmungszeitraumes oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme löschen und/oder die E-Mail-Adresse von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen (z. B. bei sogenannten Wegwerf-E-Mails). Aus diesem Grunde wird der Stimmstand erst final am 17.03.2025 veröffentlicht.
  4. 8.4Nach Beendigung der Abstimmung werden die Gewinner per E-Mail oder postalisch benachrichtigt. Melden sich die Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versand der Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch. Die stw empfiehlt allen Teilnehmern, die Mailadresse marketing@stm-stw.de in ihr Adressbuch aufzunehmen. So wird verhindert, dass Antwortmails ggfs. vom Spam-Filter aussortiert werden.
  5. 8.5Durch die Teilnahme an der Abstimmung erklärt sich der Teilnehmende mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

9. Preise

  1. 9.1Die stw stellen einmalig für den Aktionszeitraum (1.9.2024 – 7.3.2025) einen Gesamtsponsoring-Betrag in Höhe von 25.050 Euro zur Verfügung. Eine Aufstockung dieses Betrages ist nicht möglich.
  2. 9.2Je Kategorie erhalten die Gewinner nach Ziffer 7 einen der folgenden Preise:
    Platz 1:
    • Bildung und Soziales: 3.500 Euro
    • Sport: 3.500 Euro
    • Heimat und Kultur: 3.500 Euro
    Platz 2:
    • Bildung und Soziales: 2.000 Euro
    • Sport: 2.000 Euro
    • Heimat und Kultur: 2.000 Euro
    Platz 3:
    • Bildung und Soziales: 1.200 Euro
    • Sport: 1.200 Euro
    • Heimat und Kultur: 1.200 Euro
  3. 9.3Zusätzlich werden neun Sonderpreise in Höhe von je 550 Euro unter allen Projekten von einer internen Jury der stw vergeben.

10. Ausschluss vom Wettbewerb

Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich die stw das Recht vor, diesen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können die Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

11. Haftung

  1. 11.1Der Ansprechpartner des Teilnehmers beschreibt das Projekt nach bestem Wissen. Er ist sowohl für den Inhalt als auch für die Darstellung des Projektes verantwortlich. Die stw haftet nicht für den Inhalt der Projektbeschreibung. Der Teilnehmer stellt die stw und alle Partner und Medien von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
  2. 11.2Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die stw insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt, oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Bild keine jugendgefährdende, kommerzielle, sexuell anzügliche, pornografische, fremdenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und/oder ehrverletzende Darstellung zeigt. Die stw behält sich ausdrücklich vor, solche Arten von Fotos ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen.
  3. 11.3Die stw haftet nicht für die Verfügbarkeit der Website und der dort befindlichen Abstimmplattform. Die stw kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, haftbar gemacht werden. Die stw übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare und Votings.

12. Schlussbestimmungen

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen uneingeschränkt einverstanden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).

Willich, September 2024

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